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Gefördert werden kann jede natürliche oder juristische Person (z.B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen etc.) mit Niederlassung in Deutschland, soweit im Projekt auch eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung erbracht wird.
Es werden Projekte der FuE-Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung bis zu serienfähigen Prototypen gefördert.
Unter Anwendung des Konzepts der Technologiereifegrade (TRL) entspricht die Forschungskategorie »Industrielle Forschung« den TRL 2 bis 4, die Forschungskategorie »Experimentelle Entwicklung« den TRL 5 bis 8.
Während in themenbezogenen Bekanntmachungen das Spektrum der Förderung auch frühe Stadien der Entwicklung umfassen kann, fokussiert die Förderung im Rahmen der DIP ausschließlich die TRL 5 bis 8 und damit die Forschungskategorie »Experimentelle Entwicklung«.
Zusätzlich zur FuE-Kategorie wird die Beihilfeintensität von der Unternehmensgröße bestimmt.
Kleine Unternehmen: max. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und max. 45 % der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
Mittlere Unternehmen: max. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und max. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
Großunternehmen: max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und max. 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
Unter bestimmten Voraussetzungen können für Unternehmen auch höhere Förderquoten gewährt werden (vgl. 4.2.2 des Programms zur Innovationsförderung).
Forschungseinrichtungen: max. 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Projekte zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung entschieden wird.